Der Beginn der regulären Behandlung bei Kindern liegt im Alter zwischen 10 und 13 Jahren.
Der richtige Zeitpunkt für den Beginn einer regulären Behandlung ist kurz vor dem Wachstumsgipfel, da das Kind in dieser Lebensphase oftmals viele Wachstumsschübe erlebt. Hinsichtlich dieses Aspektes muss bei der optimalen Behandlungsplanung zwischen dem Geschlecht des Teenagers unterschieden werden, da Mädchen den Jungen in der Entwicklung zeitlich voraus sind. Mädchen sollten daher etwa mit 10 Jahren und Jungen etwa mit 11 Jahren in einer Kieferorthopädischen Praxis vorgestellt werden. Das Kieferwachstum wirkt sich positiv auf die Behandlung aus und kann sichtlich dazu beitragen die Zahnfehlstellung zu beheben.
Bedenken Sie, dass in jedem Fall gilt: Je früher, desto besser. Auf diese Weise kann der Kieferorthopäde den optimalen Zeitpunkt bestimmen. Scheuen Sie sich nicht davor Ihr Kind auch mit 8 oder 9 Jahren beim Kieferorthopäden vorzustellen.
Die Reguläre Behandlungstherapie dauert etwa drei Jahre, worauf circa ein Jahr Kontrolle durch den Kieferorthopäden als Nachbehandlung folgt. In den meisten Fällen ist die Therapie eine Kombination aus herausnehmbaren und festsitzenden kieferorthopädischen Geräten. Die herausnehmbare Zahnspange bildet dabei eine Grundlage für eine Regulierung der Strukturen des Kiefers. Erst nach dem Durchbruch aller bleibenden Zähne, sind Behandlungen mit einer festen Zahnspange möglich. Die feste Zahnspange wird nicht bei Kindern mit Milchzähnen eingesetzt.
Unsere Patienten/-innen stellen sich während der aktiven Behandlung in regelmäßigen Intervallen von etwa drei bis sechs Wochen bei uns persönlich vor. In der Retentionsphase werden die Intervalle auf etwa sechs bis zwölf Wochen ausgedehnt, da in dieser Therapiephase die aktive Behandlung abgeschlossen ist.
Wir legen bei unseren kieferorthopädischen Therapien einen großen Wert auf die Ästhetik. Da Kinder und Jugendliche auf Grund der Optik einer Zahnspange häufig leiden, bieten wir auch unsichtbare Zahnspangen an. Falls Sie Fragen diesbezüglich haben, beraten wir Sie in unserer Praxis sehr gerne. Darüber hinaus empfehlen wir auch bereits bei Kindern eine professionelle Zahnreinigung. Eine gute Zahnpflege ist die Grundvoraussetzung für einen gesunden Zahnapparat.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern werden in der Regel von einer privaten Krankenversicherung übernommen. Bei gesetzlichen Krankenkassen wird der Schweregrad berücksichtigt. Dabei wird zwischen fünf unterschiedlichen kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) unterschieden. Für Patienten unter 18 Jahren werden die Kosten einer Behandlung ab der Stufe 3. von der Krankenkasse übernommen. Liegt lediglich ein Schweregrad der ersten oder zweiten Stufe vor, müssen die Kosten vom Patienten privat getragen werden.
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